Begleiteter Umgang
Scheidungen und Trennungen sind für Eltern und Kinder sehr schwierige Lebensphasen, bei denen die Auswirkungen für die Kinder durch gute, verlässliche Kontakt- und Umgangsmöglichkeiten zu Mutter und Vater deutlich verbessert werden können. Das Kindschaftsrecht (§1684 Abs.1, BGB) sagt, dass jeder Elternteil zum Umgang mit dem Kind berechtigt und verpflichtet ist.
In der Lebenswirklichkeit ist es aber oft für beide Elternteile sehr schwierig, die enttäuschte und verletzte „Partner-Ebene“ von der „Eltern-Ebene“ zu trennen. Der begleitete Umgang bietet Eltern und Kindern professionelle Begleitung im Sinne einer Starthilfe, um gemeinsam „Eltern bleiben“ zu können. Ziel ist es, dass Mutter und Vater einen Weg finden, wie sie gemeinsam ihrer elterlichen Verantwortung für die Besuchskontakte gerecht werden und diese wieder eigenverantwortlich regeln können.
Sandra Gluth, Dipl. Sozialpädagogin
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